Wiederkehrende Prüfung (TÜV) von Atemluftflaschen aus Stahl
Wiederkehrende Prüfung: Bei der wiederkehrenden Prüfung von Druckgasflaschen für Atemschutzgeräte nach BetrSichV wird nachdem die Innere-, die Äußere-, die Gewichts- und die Festigkeitsprüfung durchgeführt worden ist ein Prüfergebnis hinsichtlich des Gefährdungsmerkmals „Druck“ durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) ausgesprochen. Die Prüfung hinsichtlich „Funktionssicherheit als persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ wird durch uns entsprechend den Anforderungen der vfdb-Richtlinie 08/04 Pkt. Anlage 2, Pkt. 2.3.3 durchgeführt und dokumentiert. Neben der besonderen Trocknung der Flaschen und Entfernung von Staubpartikeln zählt hierzu die Prüfung und Beurteilung des Ventils (Zulassung und Eignung), des Sinterflters (Korrosion, Sättigung und Verbindung Grundkörper-Sinterelement) sowie ggf. der Ausströmsicherung.
Alle Druckgasflaschen mit den zugehörigen Ventilen werden EDV-gestützt erfasst und jeweils mit einem Aufkleber zur eindeutigen Identifkation während der weiteren Bearbeitung gekennzeichnet. Weitere Betreiber-spezifsche Daten, wie Barcodes oder Inventar-Nummern, werden ebenfalls als Identifkationsmerkmal gespeichert und mit in der Prüfliste aufgeführt. Im Zuge der Bearbeitung werden alle Prüf- und Bearbeitungsschritte EDV-gestützt dokumentiert und gespeichert. Bei Druckgasflaschen aus Stahl werden die Zeitdaten der wiederkehrenden Prüfung als dauerhafte Kennzeichnung (Prägung) in Flaschenschulter angebracht.
Prüfbescheinigung: Gemäß §19 der BetrSichV sind „...über das Ergebnis der vorgeschriebenen Prüfungen Prüfbescheinigungen zu erteilen“ und „am Betriebsort der überwachungsbedürftigen Anlage aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen“.
Daher wird zu den auf der „Prüfliste für Druckgasflaschen/Druckgeräte“ gelisteten Flaschen die nach BetrSichV wiederkehrend geprüft wurden durch die
zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) eine Prüfbescheinigung über die „wiederkehrende Prüfung von Taucher- und Atemluftflaschen gemäß §15 BetrSichV“ erstellt
Prüfliste für Druckgasflaschen/Druckgeräte: Zu jedem Auftrag bzw. Kommission erstellen wir eine Prüfliste auf der die entsprechenden Druckgasflaschen aufgeführt sind. Diese ausführliche Prüfliste enthält alle Flaschen Stamm- und Prüfdaten. Darüber hinaus sind alle weitere Bearbeitungsinformationenaufgeführt:
- Innenreinigung
- Lackierung, Pulverbeschichtung oder Halslackierung
- Ventilgrundüberholung oder neues Ventil
- Füllung oder Vorfüllung
- Betreiber Inventar Nummer
- Betreiber Barcode (Klartext) angegeben (sofern vorhanden). Darüber hinaus sind weitere Hinweise als Buchstaben codiert angegeben, die in einer nachfolgenden Legende erläutert werden.
So kann mittels dieser Prüfliste exakt nachvollzogen werden, welche Flasche mit neuen Ventilen versehen wurden, welche Flaschen einer Innenreinigung unterzogen werden mussten oder warum eine Druckgasflasche von der zugelassenen Überwachungsstelle verworfen wurde.
- Eindichtung des Ventileinschraubstutzen im Flaschenhalsgewinde (Verbindung Flasche-Ventil)
- Abdichtung der Ventil-Unterspindel auf dem Dichtsitz im Ventilgehäuse (innere Dichtigkeit)
- Abdichtung der Ventil-Oberspindel in der Ventil-Kopfverschraubung (äußere Dichtigkeit)
Wiederkehrende Prüfung (TÜV-Abnahme) von Atemschutzgeräte-Flaschen aus Stahl bis 10l Inhalt
Durchführung der inneren-, äußeren-, Gewichts- und Festigkeitsprüfung durch die zugelassene Überwachungsstelle nach
Betriebssicherheitsverordnung einschließlich ausdrehen des Ventils, durchführen der Wasserdruckprobe, Vortrocknung mit
Heißluft, Überprüfung des Sinterflters, eindrehen des Ventils, einschließlich Prüfbescheinigung durch die ZÜS nach §19
BetrSichV und dauerhafter Kennzeichnung auf der Atemluftflasche.
Durchführung der nach vfdb-Richtlinie 08/04 Pkt. 2.3.3 geforderten Zusatzarbeiten für die Verwendung als Atemschutzgerät
bei den Feuerwehren (sofern dies auf Flaschentyp zutrifft)
Auswechseln der „Abdeckkappe in Jahreskennfarbe und wkP-Datum“ bei Ventilen mit Drehgriff
Wiederkehrende Prüfung (TÜV-Abnahme) von Atemschutzgeräte-Flaschen aus Stahl bis 20l Inhalt
Durchführung der inneren-, äußeren-, Gewichts- und Festigkeitsprüfung durch die benannte Stelle nach Gefahrgutrechtlichen Vorschriften ADR einschließlich ausdrehen des Ventils, durchführen der Wasserdruckprobe, Vortrocknung mit Heißluft, Überprüfung des Sinterflters, eindrehen des Ventils, einschließlich Prüfliste und dauerhafter Kennzeichnung auf der Atemluftflasche.
Durchführung der nach vfdb-Richtlinie 08/04 Pkt. 2.3.3 geforderten Zusatzarbeiten für die Verwendung als AtemschutzSchlauchgerät (sofern dies auf Flaschentyp zutrifft)
Auswechseln der „Abdeckkappe in Jahreskennfarbe und wkP-Datum“ bei Ventilen mit Drehgriff
Wiederkehrende Prüfung (TÜV-Abnahme) von Atemschutzgeräte-Flaschen aus Stahl bis 50l Inhalt
Durchführung der inneren-, äußeren-, Gewichts- und Festigkeitsprüfung durch die benannte Stelle nach Gefahrgutrechtlichen Vorschriften ADR einschließlich ausdrehen des Ventils, durchführen der Wasserdruckprobe, Vortrocknung mit Heißluft, Überprüfung des Sinterflters, eindrehen des Ventils, einschließlich Prüfliste und dauerhafter Kennzeichnung auf der Atemluftflasche.
Durchführung der nach vfdb-Richtlinie 08/04 Pkt. 2.3.3 geforderten Zusatzarbeiten für die Verwendung als AtemschutzSchlauchgerät (sofern dies auf Flaschentyp zutrifft)
Auswechseln der „Abdeckkappe in Jahreskennfarbe und wkP-Datum“ bei Ventilen mit Drehgriff
Berechnung von geleisteten Vorarbeiten an verworfenen Flaschen
Wird eine Druckgasflasche im Zuge der wiederkehrenden Prüfung durch die zugelassene Überwachungsstelle bzw. der benannten Stelle nach Gefahrgutrechtlichen Vorschriften verworfen, wird nicht der gesamte Leistungsumfang für die wiederkehrende Prüfung berechnet, sondern nur die bereits geleisteten Vorarbeiten.